Gastschützen
Gastschützen sind uns stets willkommen:
Sie interessieren sich für den Schießsport, wollen aber das sportliche Schießen und die verschiedenen Disziplinen zuerst einmal ausprobieren?
Sie suchen eine Möglichkeit, um eine bestimmte Disziplin zu schießen?
Dann nehmen Sie doch einmal unverbindlich an einem Probetraining teil, und lernen Sie uns kennen.
Unerfahrenen Gastschützen und Jugendlichen stellen wir eine erfahrene Aufsichtsperson zur Seite, die Sie im Umgang mit einer Waffe und den Sicherheitsbestimmungen vertraut macht.
Wahrscheinlich verfügen Sie über keine eigene Waffe, dann stellen wir Ihnen eine zur Verfügung. Auch ein Gehörschutz wird Ihnen gestellt.
Wenn Sie bereits eine Waffe besitzen, können Sie die natürlich zum Probetraining mitbringen. Bringen Sie in diesem Fall, für Ihre erlaubnispflichtige Waffe, unbedingt Ihre Waffenbesitzkarte mit und zeigen Sie sie uns unaufgefordert vor!
Für jeden Schützen besteht Versicherungspflicht. Deshalb wird für ein Probetraining eine Gebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand, kann beim Schießleiter erworben werden.
Termienvereinbarungen zum Probeschießen
Bitte teilen Sie uns mit, an welcher Disziplin Sie
Interesse haben
Kleinkaliber / Großkaliber oder Luftgewehr / Luftpistole
Des Weiteren benötigen wir die Personenanzahl,
deren Alter und eine Telefon Nr. für Rückfragen.
E-Mail zur Anmeldung an den Sportleiter senden.
Mindestalter im Schießsporth3>
Altersgrenzen nach Waffengesetz §27:
Für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe)
ab 12 Jahren |
Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen |
Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Einverständniserklärung ist erforderlich. Schießen nur unter Obhut einer geeigneten Aufsichtsperson. |
ab 14 Jahren |
Luftdruck-, Federdruck- oder CO2- Waffen und auch KK-Waffen. |
Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Einverständniserklärung ist erforderlich. Schießen nur unter Obhut einer geeigneten Aufsichtsperson. |
ab 16 bis 17 Jahren |
Luftdruck-, Federdruck- oder CO2- Waffen und auch KK-Waffen. |
Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder
dessen schriftliche Einverständniserklärung ist erforderlich.
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Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen dem Schießleiter zu übergeben und muss während und nach dem Schießen beim Verein aufbewahrt werden.
Einverständniserklärung zum Probetraining für Minderjährige (PDF 15 KB)